Ab dem 1. Januar 2026 treten weitere Änderungen im Bereich der Energieversorgung in Kraft. Während der CO2-Preis im Rahmen der nationalen Klimaschutzpolitik weiter ansteigt, sorgen gleichzeitig mehrere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher für eine spürbare Dämpfung der Energiekosten der privaten Haushalte. Dazu zählen insbesondere die Absenkung der Gasspeicherumlage, steuerliche Entlastungen für Unternehmen sowie weitere strukturelle Maßnahmen im Strommarkt. Kostendämpfend wirkt sich zudem der wachsende Anteil erneuerbarer Energien im deutschen Stromnetz aus.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit fossilen Brennstoffen heizen oder Auto fahren, werden ab 2026 einen höheren CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel zahlen. Galt 2025 und in den Jahren davor noch ein gesetzlich festgelegter CO2-Preis (zuletzt 55 Euro je Tonne CO2), wird er ab dem neuen Jahr in einem vorgegebenen Preiskorridor ermittelt. Künftig bildet sich der CO2-Preis über den Handel mit Emissionshandelszertifikaten in einer Spanne zwischen 55 Euro und 65 Euro je Tonne CO2. Für die Verbraucherpreise bedeutet dies nur eine geringe Erhöhung: Wie in den letzten Jahren üblich, führt der CO2-Preis zu einer Preissteigerung von bis zu etwa drei Cent pro Liter bei Benzin und Diesel und bis zu 0,22 Cent je kWh bei Erdgas.