Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr

Mit dem Auge oft nicht zu erkennen

„Asbest ist ein krebserzeugender Stoff, der mit dem bloßen Auge häufig nicht zu erkennen ist. Für den Schutz der Gesundheit ist es daher unerlässlich, umfassend über die Risiken und den richtigen Umgang mit den gefährlichen Fasern informiert zu sein. Unser neues Faltblatt zeigt übersichtlich, was es bei Arbeiten an betroffenen Häusern zu beachten gilt und wie wichtig die Zusammenarbeit mit geschulten Fachleuten ist“, erklärt Umweltministerin Thekla Walker.

Handwerkbetriebe müssen informiert werden

Bis in die frühen 90er-Jahre hinein wurden im Baugewerbe vielfach asbesthaltige Materialien verwendet. Bei vielen dieser Gebäude steht nun eine Renovierung an. Mit der Ende 2024 novellierten Gefahrstoffverordnung wurden Informations- und Mitwirkungspflichten für Personen eingeführt, die Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden beauftragen. Sie müssen den Handwerksunternehmen bereits vorab alle vorliegenden Informationen über die Bau- und Nutzungsgeschichte zur Verfügung stellen, die Rückschlüsse darauf zulassen, ob Asbest vorhanden sein könnte. Kann Asbest nicht ausgeschlossen werden, muss gegebenenfalls eine technische Erkundung mit Probenahmen durchgeführt werden.

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