Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Zweiter Call für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung gestartet

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich ein weiteres Förderfenster für Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung. Dieses Teilmodul im BIK-Programm wird vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zweieinhalb Monate Zeit, ihre Vorhabensskizzen einzureichen.

Der zweite Call für die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der BIK ist am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.

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Kontakt

Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)

c/o Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus

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