Das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich das nächste Förderfenster für Investitionen oder Entwicklungen von CO2-armen Produktionsverfahren. Entsprechende Teilmodule im BIK-Programm werden vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zwei Monate Zeit, ihre Vorhabenskizzen einzureichen.
Der zweite Call zur Förderung von innovativen Projekten für CO2-arme Produktionsverfahren der BIK ist am 06. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie sowie deren Erforschung und Entwicklung. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt im vom KEI betreuten Modul 1 der BIK ausschließlich für die Teilmodule 1und 3. Die Grundlage für die Bezuschussung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Auch für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf zeitgleich gestartet. Alle Infos zur damit verbundenen Förderung von CCU/S-Technologievorhaben sind beim zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.