Demnächst neue und geänderte Abfallschlüssel für batteriebezogene Abfälle

Der Delegierte Beschluss (EU) 2025/934 wurde im EU-Amtsblatt vom 20. Mai 2025 veröffentlicht, ist seit 9. Juni 2025 in Kraft und gilt ab dem 9. Dezember 2026. Wie die Kommission in der Begründung zum Beschluss schreibt, wurden in den letzten Jahren neue chemische Zusammensetzungen für Batterien, z.B. Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien, entwickelt und die Herstellungs- und Recyclingverfahren für Batterien haben sich verändert. Diese Entwicklungen sind in der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien berücksichtigt und sollten sich im Abfallverzeichnis widerspiegeln.

Das LAGA-Forum Abfalleinstufung hat eine Kleingruppe eingerichtet. Diese hat eine Liste zur Umschlüsselung der bisher verwendeten Abfallarten auf die neuen Abfallarten erstellt. Weitere Informationen dazu finden Sie in einer FAQ auf der Internetseite des LfU.

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