Die EU-Verordnung 2025/40/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, (Packaging und Packaging Waste Regulation – PPWR) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und ab dem 12. August 2026 anzuwenden. Es sind diverse delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte angekündigt. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) basiert auf der europäischen Richtlinie 94/62/EG. Die PPWR ersetzt diese Richtlinie, die zeitgleich mit der Anwendung der PPWR zum 12. August 2026 aufgehoben wird (Details und Ausnahmen siehe Art. 70 der PPWR.