Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen ab 2026 ausgediente Geräte zurücknehmen

Zum 1. Januar 2026 tritt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Kundinnen und Kunden werden es dann noch leichter haben, alte Elektrogeräte zurückzugeben. Daher muss der Handel laut Gesetz künftig deutlicher und einheitlich über die Rückgabe in seinen Filialen informieren. Hierfür ist im Eingangsbereich das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo aufzuhängen. Die Gesetzesnovelle wird auch den Schutz vor Bränden durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Batterien an Wertstoffhöfen verbessern. Nach einer Übergangsfrist können Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. Juli 2026 auch ausgediente Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, zum Beispiel Kioske oder Tankstellen, zurückgeben.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Alte Einweg-E-Zigaretten gehören nicht in den Restmüll. Wenn sie sich dort in Folge von Beschädigungen selbst entzünden, werden sie schnell zur Gefahr für Menschen, aber auch für Entsorgungsfahrzeuge und die Entsorgungsanlagen. Auch dürfen wir die Rohstoffe, die in diesen Elektrogeräten stecken, nicht verlieren. Daher müssen künftig alle Vape-Shops und Dampfer-Läden ausgediente Geräte zurücknehmen und dem Recycling zur Verfügung stellen."

Rund 200 Millionen ausgedienter Handys und Smartphones schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Haushalten und werden nicht entsorgt. Um diesen Schatz aus wertvollen Rohstoffen zu heben und diese einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Kundinnen und Kunden die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.

Weiterlesen…

Kontakt

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Stresemannstraße 128-130
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 305-0
E-Mail: poststelle(at)bmukn.bund.de

Zum Seitenanfang