Der Bundesrat hat heute notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung beschlossen. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Hierzu gehört auch die Ausweitung des Sammelnetzes für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig auch ausgediente Batterien von E-Bikes oder E-Scootern zurückzugeben.
Das heute vom Bundesrat beschlossene neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) löst das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ab. Bewährte Strukturen werden in das neue Gesetz übertragen und aktualisiert: