Künftig bessere Rückgabemöglichkeiten für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern

Der Bundesrat hat heute notwendige Änderungen im nationalen Batterierecht zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung beschlossen. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Hierzu gehört auch die Ausweitung des Sammelnetzes für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig auch ausgediente Batterien von E-Bikes oder E-Scootern zurückzugeben.

Das heute vom Bundesrat beschlossene neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) löst das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ab. Bewährte Strukturen werden in das neue Gesetz übertragen und aktualisiert:

  • Rücknahmepflicht für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern: Die bisherigen Regeln für die Geräte-Altbatterieentsorgung gelten künftig auch für die Sammlung von Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter. Dies führt für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer Ausweitung des Sammelnetzes für diese Batteriekategorie, da auch die kommunalen Sammelstellen nun zur Rücknahme der entsprechenden Altbatterien verpflichtet sind. Das trägt dazu bei, den zunehmenden Anteil an lithiumhaltigen Batterien in die richtigen Entsorgungsstrukturen zu lenken.

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