Leitfaden für zertifizierende Sachverständige zur Prüfung von Mitteilungspflichten

Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt.

Der vorliegende Leitfaden hat zum Ziel, den Sachverständigen im Sinne des § 21 Abs. 2 ElektroG eine Praxishilfe zu geben, welche die relevanten Prüfpunkte während des Zertifizierungsprozesses hinsichtlich der Datenerhebung, Dokumentation und Mitteilungen an Erstbehandlungsanlagen aufzeigt und zu prüfende Inhalte näher erläutert.

Weiterlesen…

Kontakt
Logo Umweltbundesamt

Umweltbundesamt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Tel: +49 340 2103-0
E-Mail: info@remove-this.umweltbundesamt.de

Zum Seitenanfang