Als grundlastfähige erneuerbare Energiequelle rückt Geothermie zunehmend in den Fokus der Wärmewende. Ihr Ausbau blieb jedoch lange hinter den Möglichkeiten zurück – unter anderem aufgrund technischer Herausforderungen, hoher Fündigkeitsrisiken und komplexer Genehmigungsverfahren. Mit dem zum 23. Dezember 2025 in Kraft getretenen Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) wurde nun ein neuer Rechtsrahmen geschaffen, der genau an diesen Punkten ansetzt. Ziel ist es, den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung deutlich zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern.
Zentrale Neuerung: Gesetzliche Priorisierung
Eine der wesentlichsten Änderungen ist die gesetzliche Einordnung von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“.
Diese Einordnung hat konkrete Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren:
Sie ist von Behörden als vorrangiger Belang in Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und muss nicht mehr im Einzelfall begründet werden. Damit wird eine klare gesetzliche Gewichtung und Priorisierung zugunsten der Wärmewende eingeführt.