Wer Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringt, muss künftig auch Maßnahmen zur Verpackungsvermeidung durchführen. So sieht es der Entwurf für ein neues Verpackungsgesetz vor, den das Kabinett heute beschlossen hat. Der Entwurf sieht überdies höhere Recyclingquoten für Verpackungen aus Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall vor. Und Hersteller gewerblicher Verpackungen sowie Organisationen, die gewerbliche Verpackungen entsorgen, benötigen in Zukunft eine Zulassung.
Ab August 2026 gelten EU-weit die neuen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der EU-Verpackungsverordnung mit dem deutschen Recht sicherzustellen, muss das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) durch ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst werden. Dabei sollen die in Deutschland etablierten Strukturen beibehalten und verbessert werden.