Ökodesign-Verordnung und grüne Leitmärkte

Bereits am 22.12.2023 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der vorläufigen Einigung zur neuen EU-Verordnung für das Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) – einem wesentlichen Element des Europäischen Green Deal – grünes Licht gegeben. Das Europäische Parlament hat die vorläufige Einigung am 23.04.2024 mit großer Mehrheit formell gebilligt. Vorausgegangen waren konstruktive Verhandlungen, in denen sich die Bundesregierung unter anderem für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Förderung der Reparatur und der Rohstoff-Wiedergewinnung, das Verbot der Vernichtung von gebrauchsfähigen Produkten, die Verankerung von Leichtbau als zukünftig eigenständigem Produktparameter sowie die technologieoffene Umsetzung des geplanten Digitalen Produktpasses eingesetzt hat.

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