Der VKU begrüßt die Novellierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520), die die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle neu regelt. Die überarbeitete Fassung tritt ab sofort in Kraft. Sie berücksichtigt aktuelle technische und rechtliche Entwicklungen sowie Herausforderungen im Personaleinsatz. Ein zentraler Aspekt der Überarbeitung betrifft Anforderungen an das Fachpersonal, die für die Annahme und Sortierung gefährlicher Abfälle in den Schadstoffannahmestellen zuständig sind, Hilfskräfte in ihre Tätigkeiten einweisen und beaufsichtigen.