Der VKU begrüßt die Novellierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520), die die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle neu regelt.
Das neue Jahr bringt einige Neuregelungen mit sich. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Energie und Abfall in einem Überblick zusammengetragen.
Die EU-Verordnung 2025/40/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, (Packaging und Packaging Waste Regulation – PPWR) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft und ab dem 12. August 2026 anzuwenden.