Unternehmen können vom 1. März bis 30. April 2025 wieder Anträge auf Zuschüsse im technologieoffenen Förderwettbewerb für Energie- und Ressourceneffizienzprojekte stellen. Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der Investitionskosten und pro Vorhaben können maximal 20 Mio. Euro gefördert werden.
In Deutschland gibt es rund 1,9 Millionen Nichtwohngebäude, die einen Endenergieverbrauch von 330 Terawattstunde ausmachen. Über 60 % der Gebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet.