Neue EU-Verordnung über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff für Lebensmittel
18.11.2022
Im Folgenden soll ein Überblick über den Inhalt der Verordnung (EU) 2022/1616 gegeben werden. Unten finden Sie Links zu einzelnen im Verordnungstext angegebenen Rechtsvorschriften.
Gegenstand und Anwendungsbereich der Verordnung
Laut Art. 1 der Verordnung (EU) 2022/1616 ist diese eine Einzelmaßnahme im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Mit dieser Verordnung wird Folgendes geregelt:
- das Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die in den Anwendungsbereich von Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 fallen und Kunststoff enthalten, der aus Abfällen stammt oder daraus hergestellt wurde;
- die Entwicklung und der Betrieb von Recyclingtechnologien, -verfahren und -anlagen zur Herstellung von recyceltem Kunststoff zur Verwendung in diesen Materialien und Gegenständen aus Kunststoff;
- die Verwendung von Materialien und Gegenständen aus recyceltem Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sowie von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die für das Recycling bestimmt sind.