Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Zunächst sind Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, zur Berichterstattung verpflichtet. Der erste Quartalsbericht zu den Emissionen aus der Produktion dieser Güter war zum 31. Januar 2024 einzureichen – durfte wegen technischer Schwierigkeiten der Meldeportale aber verspätet eingereicht werden. Im Webinar möchten wir einen Überblick über die CBAM-Anforderungen geben, erste Erfahrungen aus der Startphase teilen und einen Ausblick auf die nächsten Schritte geben.
In Zusammenarbeit mit der IHK N.N. laden wir Sie zu unserem 26. Webinar in der Reihe #Klima.Unternehmen.Wandel ein: CBAM-Update: Erfüllung der Berichtspflichten zum CO2-Grenzausgleich
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Die Teilnahme ist kostenlos und die Anmeldung erfolgt hier.