CBAM-Update: Erfüllung der Berichtspflichten zum CO2-Grenzausgleich

Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Zunächst sind Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren, zur Berichterstattung verpflichtet. Der erste Quartalsbericht zu den Emissionen aus der Produktion dieser Güter war zum 31. Januar 2024 einzureichen – durfte wegen technischer Schwierigkeiten der Meldeportale aber verspätet eingereicht werden. Im Webinar möchten wir einen Überblick über die CBAM-Anforderungen geben, erste Erfahrungen aus der Startphase teilen und einen Ausblick auf die nächsten Schritte geben.

In Zusammenarbeit mit der IHK N.N. laden wir Sie zu unserem 26. Webinar in der Reihe #Klima.Unternehmen.Wandel ein: CBAM-Update: Erfüllung der Berichtspflichten zum CO2-Grenzausgleich

Als Referenten werden:

  • Klemens Kober, Referatsleiter Handelspolitik und EU-Zollfragen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer, den aktuellen politischen Rahmen von CBAM skizzieren.
  • Dr. Ulf Narloch, Geschäftsführer der auf den CBAM spezialisierten Beratung CO2iq Solutions GmbH, die CBAM Berichtsanforderungen und ihre Erfüllung erläutern.
Datum
21. März 2024 13:00 - 14:00 Uhr
Veranstaltungsort

Online

Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenlos und die Anmeldung erfolgt hier.

Kontakt
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Deutsche Industrie- und Handelskammer

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10178 Berlin

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Fax: +49 30 20308-1000
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