GEG und BEG: Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.

Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.

Zielgruppen:
Unternehmen, Wirtschaftförderer, Kommunen

Datum
10. Apr. 2024 09:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungsort

Online

Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung erfolgt hier. 

Kontakt
Logo Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)
Mainzerhofstraße 10
99084 Erfurt

Ansprechperson
Michael Schenk, Bereichsleiter Energie- und Ressourceneffizienz

Tel: +49 361 5603 311
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E-Mail: michael.schenk@remove-this.thega.de

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