Mit der Berichterstattung zu Treibhausgasen (THG) sind Unternehmen heute schon vielfach in Kontakt gekommen, sei es durch gesetzliche Anforderungen, Kundenwünsche oder eigene Optimierungsvorhaben.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - auch bekannt als sogenanntes "Heizungsgesetz" - ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Die Energie- und Wärmewende stellt Kommunen vor vielfältige Herausforderungen. Im Wechselspiel zwischen neuen Gesetzen und Verordnungen sowie den Wünschen der BürgerInnen müssen kommunale Akteure weitreichende Entscheidungen für die nächsten Jahrzehnte treffen, die richtigen Prioritäten setzen und sich um Förderungen sowie Finanzierungen kümmern.