#Klima.Unternehmen.Wandel: CBAM-Webinar am 21. März

Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) verpflichtet seit dem 1. Oktober 2023 Importeure zur Berichterstattung darüber, in welchem Umfang sie bestimmte emissionsintensive Produkte einführen. Ein Webinar am 21. März beleuchtet die neuen Vorgaben.

Wer Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoffe sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte in die EU importiert, muss nun Rechenschaft darüber ablegen, wie viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt er nach Deutschland eingeführt hat. Der erste Quartalsbericht zu den Emissionen aus der Produktion dieser Waren waren eigentlich bis zum 31. Januar 2024 einzureichen, dieser Termin muss jedoch wegen technischer Schwierigkeiten der Meldeportale nicht eingehalten werden.

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