Zum 15. Februar 2024 trat eine neue Förderrichtlinie für Energie und und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit) in Kraft. Die zweite Novellierung der bisherigen Förderrichtlinie passt unter anderem das Förderprogramm an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU an.
Änderung der Förderrichtlinie zum 15. Februar 2024
Seit dem 01. Januar 2024 ist die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die am 01. Juli 2023 in Kraft trat, zwingend anzuwenden. Die AGVO bildet zusammen mit der De-minimis Verordnung die beihilferechtliche Grundlage für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Viele Änderungen in der neuen Förderrichtlinie sind auf die neue Fassung der AGVO zurückzuführen.