Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Berichtspflicht kommt ab 2025 auf eine sich ausweitende Zahl an Unternehmen zu. Das Kernkonzept dieser Nachhaltigkeits-Berichtspflicht ist die sogenannte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Hierbei wird verlangt, dass Unternehmen nicht nur finanzielle Aspekte in ihren Berichten berücksichtigen und offenlegen, sondern auch die nicht-finanziellen Aspekte, also den Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.
Der WebImpuls befasst sich mit:
Zum Schluss gibt es selbstverständlich Zeit für Fragen.
Online
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt hier.