27.02.2024
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) verpflichtet seit dem 1. Oktober 2023 Importeure zur Berichterstattung darüber, in welchem Umfang sie bestimmte emissionsintensive Produkte einführen. Ein Webinar am 21. März beleuchtet die neuen Vorgaben.